AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Toilettenanlagen Thronsitz
Stand: 01.07.2021
 
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Toilettenanlagen Thronsitz (Merzstr. 2, 92542 Dieterskirchen) gelten für jedes Rechtsgeschäft zwischen Toilettenanlagen Thronsitz und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Toilettenanlagen Thronsitz und dem Kunden abgeändert werden. Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Toilettenanlagen Thronsitz diesen schriftlich zustimmt.
 
2. Angebot und Bestellung
Alle Angebote von Toilettenanlagen Thronsitz sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Toilettenanlagen Thronsitz zustande. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
 
3. Zahlungsbedingungen, Abtretung
Der Kunde zahlt den Gesamt-Bruttobetrag einer Rechnung spät, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Toilettenanlagen Thronsitz kann verlangen, dass der Rechnungsbetrag vor
Anlieferung der Mietgegenstände vom Kunden bezahlt wird. Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt worden, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem Konto von Toilettenanlagen Thronsitz gutgeschrieben oder der Betrag bar übergeben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, ist er mit der Zahlung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.
Der Kunde darf von den Beträgen mit Ausnahme eines Skontos keine Abzüge vornehmen.
Toilettenanlagen Thronsitz kann eine Kaution bis zu einer Höhe des dreifachen Mietpreises verlangen. Diese kann in bar, als Überweisung oder in Form einer Bankbürgschaft gestellt werden. Die Kaution ist vor der Lieferung/Selbstabholung zu stellen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung der Artikel, wenn alle Ansprüche von Toilettenanlagen Thronsitz befriedigt wurden.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Toilettenanlagen Thronsitz nicht ohne vorherige Zustimmung von Toilettenanlagen Thronsitz abtreten, es sei denn dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.
Toilettenanlagen Thronsitz ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.
 
4. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Schwandorf. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Vertragsveränderungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche gekennzeichnet und vom Kunden und von Toilettenanlagen Thronsitz akzeptiert werden.
Toilettenanlagen Thronsitz kann bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen.
 
6. Preis und Lieferbedingungen
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von Toilettenanlagen Thronsitz . Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Tag Lieferung/Abholung ist der erste Miettag. Der Tag der Abholung/Rückgabe ist der letzte Miettag.
Die Auslieferung der Mietgegenstände und die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen am Auslieferungslager der Toilettenanlagen Thronsitz.
Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Rechnung.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietsache hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Befugter zu dem Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.
Ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend, ist Toilettenanlagen Thronsitz berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die Lieferung an.
Die Anlieferung umfasst die Transportleistung bis zum Festplatz, wenn eine direkte und störungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung möglich ist. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, sind vom Kunden zu bezahlen.
Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Übergabeprotokoll von Toilettenanlagen Thronsitz. Nach der schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen des Kunden ausgeschlossen. Etwaige bestehende Defekte sind im Protokoll festzuhalten.
 
7. Pflichten während der Mietzeit
Alle Mietgegenstände, deren Bedienung besonderer Kenntnisse bedarf, stattet Toilettenanlagen Thronsitz mit einer Bedienungsanleitung aus. Der Kunde wird diese Mietgegenstände nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung in Betrieb setzen.
Der Kunde wird Gegenstände, die nicht über eine Bedienungsanleitung verfügen und die er nicht zweifelsfrei ohne Gefahren für den Gegenstand oder Personen bedienen kann, nicht in Betrieb setzen und/oder einsetzen.
Der Kunde schließt technische Equipment auf eigene Kosten selbst an. Er lässt diese Tätigkeit nur von gesonderten autorisierten Personen ausführen. Toilettenanlagen Schöberl erbringt Anschlussarbeiten für den Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur gegen Berechnung. Toilettenanlagen Thronsitz ist berechtigt, für solche Leistungen andere Firmen zu beauftragen.
Der Kunde teilt Toilettenanlagen Thronsitz Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände sofort mit. Der Kunde unterrichtet Toilettenanlagen Thronsitz spätestens am nächsten Geschäftstag.
Der Kunde verpflichtet sich, während de Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von Toilettenanlagen Thronsitz nicht beschädigen.
Der Kunde haftet für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlust des Gegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung/Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an Toilettenanlagen Thronsitz ab.
 
8. Rückgabe

Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von Toilettenanlagen Thronsitz erhalten hat. Sollten die Mietgegenstände nicht ordentlich gereinigt sein, berechnet Toilettenanlagen Thronsitz dem Kunden den Aufwand der Reinigung. Die im Vertrag angegebenen Desinfektionskosten mittels Nebeldesinfektionsgerätes aller Oberflächen werden in jedem Fall fällig. Die Desinfektion kann nur vom Vermieter durchgeführt werden.

Wenn die Abholung vereinbart wurde, stellt der Kunde die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. Eine direkte und unbehinderte Anfahrt mit dem LKW muss möglich sein.

Toilettenanlagen Thronsitz bestätigt dem Kunden die Rückgabe der Mietgegenstände schriftlich auf dem Protokoll. Falls der Kunde oder ein Vertreter nicht am Ort der Abholung anwesend ist, werden die Gegenstände von Toilettenanlagen Thronsitz mitgenommen. Das Übergabeprotokoll kann bei Toilettenanlagen Thronsitz angefordert werden.

 
9. Überschreitung der Mietdauer
Sollte die Mietdauer aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten werden, ist Toilettenanlagen Thronsitz spätestens am nächsten Geschäftstag darüber zu informieren und der Kunde zahlt an Toilettenanlagen Thronsitz für jeden weiteren Tag den Mietpreis für Folgetage.
Hat Toilettenanlagen Thronsitz den Kunden nach Ablauf der Mietzeit nochmals unter Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert, und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann Toilettenanlagen Thronsitz vom Kunden statt der Zurückgabe der Gegenstände, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen. Gleichzeitig ist Toilettenanlagen Thronsitz berechtigt, dem Kunden für die Zeit bis zur Lieferung des Ersatzgegenstandes einen Mietzins in Rechnung zu stellen.
Der Kunde erstattet Toilettenanlagen Thronsitz bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Mietgegenstandes anfallenden Kosten, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche von Toilettenanlagen Thronsitz.
 
10. Versicherungen
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Mietgegenstände seitens des Vermieters keine Versicherungen abgeschlossen sind, d. h. der Mieter haftet vollumfänglich für etwaigen entstehenden Schaden gegenüber Toilettenanlagen Thronsitz. Ausnahmen hierfür sind im individuell erstellten Angebot aufgeführt. Auch für Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter vollumfänglich.
11. Mängel
Ist die Reparatur eines Mietgegenstandes möglich, erstattet der Kunde Toilettenanlagen Thronsitz die Reparaturkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Toilettenanlagen Thronsitz bleiben unberührt.
Kleinreparaturen während der Mietzeit sind vom Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.
 
12. Kündigung

Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich vorliegen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, Toilettenanlagen Thronsitz je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei Toilettenanlagen Thronsitz einen anteiligen Mietpreis zu zahlen. Dieser anteilige Mietpreis beträgt bei einer Kündigung von mehr als 4 Wochen vor dem Mietbeginn 25 % des vereinbarten Mietpreises, bei einer Kündigung von weniger als 4 Wochen vor dem Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises. 

Teilkündigungen des Mietvertrages sind ausgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrag nur insgesamt kündigen, nicht jedoch in Teilen. Der anteilige Mietpreis wird auf Grundlage des vollständigen Mietvertrages berechnet.
Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Toilettenanlagen Thronsitz hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von Toilettenanlagen Thronsitz verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Toilettenanlagen Thronsitz ist neben den in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Gründen zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird, oder der Kunde die Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die Beschädigung nicht beseitigt oder der Kunde, bei vereinbarter Vorauszahlung, den Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat.
 
13. Schadensersatz
Tritt an den von Toilettenanlagen Thronsitz überlassenen Mietgegenständen ein Mangel auf, wird dieser von Toilettenanlagen Thronsitz nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Toilettenanlagen Thronsitz durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Toilettenanlagen Thronsitz haftet nur – gleich aus welchem Rechtsgrund – soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere für daraus entstandene oder entstehende Folgeschäden aller Art. Toilettenanlagen Thronsitz haftet nicht für entgangene Gewinne, ausgebliebene Einsparungen. Toilettenanlagen Thronsitz haftet für einen leicht fahrlässig verursachten Schaden nur bis zu dem Betrag der Rechnungssumme (des gemieteten Gegenstandes).