
AGB
Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von Toilettenanlagen Thronsitz erhalten hat. Sollten die Mietgegenstände nicht ordentlich gereinigt sein, berechnet Toilettenanlagen Thronsitz dem Kunden den Aufwand der Reinigung. Die im Vertrag angegebenen Desinfektionskosten mittels Nebeldesinfektionsgerätes aller Oberflächen werden in jedem Fall fällig. Die Desinfektion kann nur vom Vermieter durchgeführt werden.
Wenn die Abholung vereinbart wurde, stellt der Kunde die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt bereit. Eine direkte und unbehinderte Anfahrt mit dem LKW muss möglich sein.
Toilettenanlagen Thronsitz bestätigt dem Kunden die Rückgabe der Mietgegenstände schriftlich auf dem Protokoll. Falls der Kunde oder ein Vertreter nicht am Ort der Abholung anwesend ist, werden die Gegenstände von Toilettenanlagen Thronsitz mitgenommen. Das Übergabeprotokoll kann bei Toilettenanlagen Thronsitz angefordert werden.
Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich vorliegen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, Toilettenanlagen Thronsitz je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei Toilettenanlagen Thronsitz einen anteiligen Mietpreis zu zahlen. Dieser anteilige Mietpreis beträgt bei einer Kündigung von mehr als 4 Wochen vor dem Mietbeginn 25 % des vereinbarten Mietpreises, bei einer Kündigung von weniger als 4 Wochen vor dem Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises.